Gut zu wissen

Welche Gerätekategorien gibt es?

SENS eRecycling unterscheidet folgende Gerätekategorien:

  • SENS-Geräte, ohne Kühl-, Gefrier-, Klima- und Kompressorgeräte (z.B. Haushaltkleingeräte, Haushaltgrossgeräte Bau-, Garten- und Hobbygeräte, Sportgeräte, Heimtierbedarf, etc.) 
  • Kühl-, Gefrier-, Klima- und Kompressorgeräte (z.B. Kühlschränke, Kühlboxen mit Kompressoren, Getränkespender gekühlt, Eiswüfelmaschinen, Gefriertruhen, Klimaanlagen, etc.)
  • Leuchten und Leuchtmittel (z.B. Sparlampen, Neonröhren, Scheinwerfer, Spotlampen, etc.)
  • Spielwaren mit elektrischen und/oder elektronischen Komponenten (z.B. Roboter, Spielzeugautos, Konsolen, Gameboys, Spielzeuginstrumente, etc.)

SENS Tarif- und Gerätelisten

Für das fachgerechte Recycling von Unterhaltungselektronik, Büroelektronik, Informatik, Fotoapparate und Mobiltelefone ist Swico Recycling zuständig. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Swico Website.

Gibt es eine SENS-Teilnahmegebühr?

Eine SENS-Teilnahmegebühr gibt es nicht. Die Finanzierung des eRecycling erfolgt über den vorgezogenen Recyclingbeitrag (vRB) respektive die vRB-Tarife.

Tarif- und Gerätelisten

Wie kann ich die Deklaration einreichen?

Die Deklaration kann online ausgefüllt werden. Dazu werden der Firmencode und die Kundennummer benötigt, welche Sie automatisch mit der Unterzeichnung des Vertrages erhalten oder zusätzlich anfordern können. Die Deklarationen können monatlich, quartalsweise oder ausnahmsweise halbjährlich eingereicht werden.

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Was ist die VREG?

Seit dem 1. Juli 1998 ist die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) in Kraft (vgl. Gesetzestext VREG).
Per 01.01.2022 wurde die VREG revidiert und der Geltungsbereich ausgeweitet. Sie regelt den Umgang mit ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräten. Händler sind verpflichtet, Altgeräte Ihres Produktesortiments kostenlos zurückzunehmen und einem fachgerechten eRecycling zuzuführen.

Dank dem SENS Recyclingsystem wird diese gesetzliche Auflage einfach und effizient gehandhabt und umgesetzt. Während Konsumentinnen und Konsumenten ihre ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräte einfach und kostenlos bei Herstellern, Händlern und Importeuren sowie bei allen Sammelstellen kostenlos abgeben können, melden sich Hersteller, Händler und Importeure beim SENS Recyclingsystem an, erstellen einen Abholauftrag und die ausgedienten elektrischen und elektronischen Geräte werden abgeholt. SENS eRecycling gewährleistet damit einen kundenfreundlichen und praxisnahen Service.

Was versteht man unter vRB-Abrechnungsformular und wo finde ich es?

Im vRB-Abrechnungsformular werden die importierten Anzahl Geräte deklariert.

Mit dem SENS Online System stehen Ihnen webbasierte Formulare zur Verfügung, um die Deklaration einfach und effizient abzuwickeln.

Zum SENS Online System

Sind die vRB-Tarife der Stiftung SENS beständig?

Nein, die vRB Tarife können ändern. Die vRG Kommission überprüft, ergänzt und aktualisiert die offiziellen vRB Tarif- und Gerätelisten jährlich. Die Tarife sind jeweils für ein Jahr gültig, beginnend mit dem 1. Januar des neuen Jahres.

Zu den Tarif- und Gerätelisten

Wie muss der vRB im Endpreis ausgewiesen werden?

In der Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV) ist festgehalten, wie der vRB beim Produkt-Endpreis ausgewiesen werden muss.

PBV herunterladen

Was bedeutet die VREG für einen Hersteller/Importeur oder Händler?

Elektrische und elektronische Geräte dürfen von Konsumenten und Konsumentinnen nicht mehr dem Kehricht oder Sperrgut beigegeben werden, sondern müssen einem Händler, Hersteller, Importeur, einer Sammelstelle oder einem spezialisierten Recycler zurückgegeben werden.

Händler, Hersteller und Importeure sind gleichzeitig verpflichtet, ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte zurückzunehmen und dem fachgerechten eRecycling zuzuführen.

Die Finanzierung des eRecyclings wird über den vorgezogenene Recyclingbeitrag (vRB) garantiert, welcher auf Basis der VREG (Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte) im Jahr 1998 eingeführt wurde.

Wie ist vorzugehen, wenn das Gerät kostenlos angeboten wird?

Der vorgezogene Recyclingbeitrag (vRB) muss auch auf  Geräte erhoben werden, die kostenlos erworben wurden. Diese Geräte gelangen zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls in das Recyclingsystem.

Wie werden die Batterien in den Geräten behandelt? Gelten hier unterschiedliche Konditionen?

Gebrauchte Batterien gelten in der Schweiz grundsätzlich als Sonderabfall. In Geräten enthaltene Batterien müssen jedoch nicht separat deklariert werden. Lose Batterien und Akkus sind wiederum vRG-pflichtig und müssen bei INOBAT abgerechnet werden.

SENS übernimmt die Abrechnung mit INOBAT.

Braucht es einen Sitz in der Schweiz, um sich als Hersteller/Importeur dem SENS Rücknahmesystem anschliessen zu können?

Nein, es wird kein Firmensitz in der Schweiz benötigt. Auch ausländische Hersteller und Importeure können sich als Vertragspartner bei SENS anschliessen und vom einfachen und effizienten Rücknahmesystem profitieren.

Wie melde ich abzuholende Geräte bei einem Recycler an?

Dafür steht Ihnen das SENS Online System zur Verfügung. Wenn Sie unserem Rücknahmesystem angeschlossen sind, können Sie über unsere Website mit wenigen Klicks Ihren Abholauftrag ausfüllen. Dieser wird automatisch an den Recycler weitergeleitet, der das Material innert 7 Arbeitstagen bei Ihnen abholt. 

Zum SENS Online System

Kann ich als Hersteller/Importeur den Recycler frei wählen?

Wer elektrische und elektronische Geräte sowie Leuchten und Leuchtmittel dem fach- und umweltgerechten eRecycling zuführt, kann seinen Recyclingpartner selber auswählen, unter der Voraussetzung, dass dieser mit SENS vertraglich verbunden ist.

Hier finden Sie die Zusammenstellung aller von SENS lizenzierten eRecycler.

Gibt es eine Liste aller SENS-Recycler?

Ja. Diese finden Sie auf unserer Webseite unter Recycling.

Wer überprüft die Qualität der Recycler-Betriebe?

Alle Recycler, die SENS angeschlossen sind, werden einmal jährlich von Fachexperten der Stiftung SENS überprüft.

Wie sieht der Registrierungsprozess als Hersteller/Importeur aus?

Mit der Unterzeichnung des Anschlussvertrages für Hersteller/Importeure ist die Registrierung beim SENS Rücknahmesystem abgeschlossen. Damit erhalten Sie einen Firmencode und eine Kundennummer, welche Ihnen den Zugang zum Abholsystem von SENS gewährt. Diese Registrierung ist kostenlos.

Zur Registrierung

Wer ist für die Finanzierung des Recyclings verantwortlich?

Bei der Verantwortung zur Finanzierung des Recyclings ist der «Erstinverkehrsbringer», also der Hersteller/Importeur, in der Pflicht. Er unterzeichnet einen Anschlussvertrag an das SENS Rücknahmesystem und verpflichtet sich damit, den vRB zu erheben und in den Fonds der Stiftung SENS einzubezahlen.

Es gibt Modelle, bei denen bereits der ausländische Lieferant den vRB erhebt und in den Fonds einzahlt. SENS hat mit mehreren ausländischen Firmen einen Anschlussvertrag unterzeichnet. Diese Firmen übernehmen die vRB-Administration für ihre Schweizer Kunden.

Wie wird das eRecycling finanziert?

Mit dem vorgezogenen Recyclingbeitrag (vRB). Auf Basis der Verordnung über die Rückgabe, Rücknahme und Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten (VREG) wurde die vorgezogene Recyclinggebühr eingeführt, um die Finanzierung des nachhaltigen, umweltgerechten Recycling von Elektro- und Elektronikgeräten sicherzustellen. Während die Hersteller, Händler und Importeure sowie Sammelstellen verpflichtet sind, ausgediente Elektrogeräte zurückzunehmen, sind die Konsumentinnen und Konsumenten verpflichtet ausgediente Geräte dem Recycling zuzuführen.

Haben Sie weitere Fragen oder möchten Sie weitere Informationen zum eRecycling? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beantworten Ihre Fragen gerne. Zum Kontaktformular