Kann ich meine ausgedampften E-Zigaretten bei der Verkaufsstelle zurückgeben?
Ja. Wegen des Akkus und der elektrisch beheizbaren Wendel (Coil) gelten E-Zigaretten als elektrische Geräte und unterliegen der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG). Entsprechend sind Hersteller, Importeure und der Handel in der Schweiz gesetzlich verpflichtet, alle Arten von ausgedienten E-Zigaretten zurückzunehmen.