Mit uns wird die Pflicht zur Kür
Die Arbeit von SENS eRecycling stützt sich auf die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG).
Seit dem Inkrafttreten der VREG im Jahr 1998 ist klar: Als Händler, Hersteller oder Importeur sind Sie verpflichtet, ausgediente elektrische und elektronische Geräte, die Sie in ihrem Sortiment führen, gratis zurückzunehmen und einem fachgerechten Recycling zuzuführen.