Mit uns wird die Pflicht zur Kür

Die Arbeit von SENS eRecycling stützt sich auf die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG).

Seit dem Inkrafttreten der VREG im Jahr 1998 ist klar: Als Händler, Hersteller oder Importeur sind Sie verpflichtet, ausgediente elektrische und elektronische Geräte, die Sie in ihrem Sortiment führen, gratis zurückzunehmen und einem fachgerechten Recycling zuzuführen.

Haben Sie Fragen zur VREG? Kontaktieren Sie unser Kundenteam.
Sens eRecycling

Eingespielte Prozesse ohne Mehrkosten

Die Rücknahmepflicht gilt auch, wenn die Kund:innen das zu entsorgende Gerät nicht in Ihrem Geschäft gekauft haben und nicht gewillt sind, bei Ihnen ein neues Gerät zu kaufen.

Mit SENS eRecycling erfüllen Sie Ihre Rücknahmepflichten effizient und rechtskonform. Sie profitieren von eingespielten Prozessen mit grösstmöglicher Convenience für Sie und Ihre Kund:innen. Und das Beste: Dank der Finanzierung über den vorgezogenen Recyclingbeitrag – kurz vRB – ist die Rücknahme und das Recycling der Geräte kostendeckend organisiert.

VREG vs. vRB

Während die Verordnung über die Rückgabe, Rücknahme und Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten (VREG) als rechtlicher Rahmen das Grundprinzip umfasst, regelt der vorgezogene Recyclingbeitrag (vRB) die Finanzierung der anfallenden Kosten im gesamten Recyclingprozess.