Vapes sammeln und recyceln
10 Millionen E-Zigaretten (Vapes) kommen jährlich in die Schweiz. Die meisten davon landen am falschen Ort: im Kehricht. Vapes enthalten wertvolle Rohstoffe, aber auch Schwermetalle, die der Umwelt schaden. Als Vaper, im Handel, als Institution oder als Veranstalter könnt ihr durch Vape Recycling viel bewirken. Helft mit.
Für Kosument:innen: kostenlose bequeme Rückgabe
Bring deine E-Zigaretten zurück an den Ort, wo du sie kaufen kannst oder bestelle dir den Vape Recycling Bag nach Hause.
So easy, so bequem
Bei Verkaufsstellen: Überall wo du E-Zigaretten kaufen kannst, werden diese kostenlos zurückgenommen. Und das auch dann, wenn du keine neuen Produkte kaufst.
Mit dem Vape Recycling Bag: Bestelle den Vape Recycling Bag gratis zu dir nach Hause. Befülle den Bag und deponiere ihn sichtbar im Briefkasten. Die Post nimmt ihn mit und bringt ihn für dich ins Recycling.
Bei Sammelstellen: Auch bei allen SENS Sammelstellen können leere Vapes kostenlos entsorgt werden.
So effektiv
10 Millionen E-Zigaretten werden durchschnittlich jedes Jahr in die Schweiz importiert – mindestens 50% davon wollen wir gemeinsam mit unseren Partnern zurück ins Recycling bringen.
So wichtig
Jede E-Zigarette enthält Lithium, Nickel, Aluminium oder Kupfer. Diese Wertstoffe sind wertvoll und gehören zurück in den Kreislauf. Mit jeder korrekt entsorgten Vape schützen wir unsere Umwelt und verhindern das durch eine unsachgemässe Entsorgung Brände ausgelöst oder unsere Böden und Gewässer verschmutzt werden.
So kostenlos
Das Recycling wird durch einen vorgezogenen Recyclingbeitrag (vRB) finanziert, den unsere Partner auf den Verkaufspreis der E-Zigaretten erheben. Dadurch sind die Rückgabemöglichkeiten kostenlos – denn das Recycling wurde bereits beim Kauf der Vape abgedeckt.
Für Verkaufsstellen, Institutionen oder Veranstalter: Sammel- und Sensibilisierungsmaterial bestellen
SENS eRecycling hat mit verschiedenen Partnern eine Branchenlösung für die umweltgerechte Entsorgung von E-Zigaretten ins Leben gerufen.
Gemeinsam mit der Unterstützung von Verkaufsstellen, Bildungsinstitutionen, Gastrobetrieben sowie Veranstalter und weiteren Interessierten setzen wir ein Zeichen und sorgen dafür, dass Konsumierende zur richtigen Entsorgung von Vapes sensibilisiert werden. Dadurch reduzieren wir Brände, die durch die unsachgemässe Entsorgung entfachen können und vermindern die Verschmutzung unserer Umwelt.
Was ich als Verkaufsstelle tun kann
Als Verkäufer:in von E-Zigaretten kann deine Verkaufsstelle die Branchenlösung ganz einfach unterstützen, indem sie sich als Vape Recycler engagiert. Bestellt unsere Vape Sammelbox und unsere Vape Recycling Bags und ermöglicht damit euren Kund:innen eine bequeme Rückgabe ihrer leeren Vapes. Weist beim Verkauf von E-Zigaretten aktiv auf die Rückgabemöglichkeit hin, damit eure Kund:innen die umweltfreundliche Entsorgungsmöglichkeiten direkt nutzen können.
Was Institutionen & Veranstalter tun können
Auch Einrichtungen wie Bildungsinstitutionen, Gastrobetriebe oder Veranstalter können unsere Vape Sammelbox und unsere Vape Recycling Bags sowie weiteres Sensibilisierungsmaterial kostenlos bestellen. Dieses Material unterstützt sie dabei, zu verhindern, dass Vapes in den Abfallbehältern landen, und trägt dazu bei, das Bewusstsein für das Recycling und die nachhaltige Entsorgung zu stärken.
Mit dem Vape Recycling Bag können gesammelte E-Zigaretten ganz bequem via Briefkasten ins Recycling geschickt werden.
Für Partner: das Medienkit downloaden
Das Medienkit beinhaltet Textbausteine für die Webseite, Newsletter oder Social Media Kanäle, Bildmaterial für Verkaufsstellen oder Logos zur Kennzeichnung als offizieller «Vape-Recycler».
10 Millionen Vapes
werden durchschnittlich jedes Jahr in die Schweiz importiert. Die meisten landen im Abfall.
50 Prozent
der verkauften Vapes wollen wir zurückgewinnen.
Viele Wertstoffe
E-Zigaretten enthalten Lithium, Nickel, Kobalt, Aluminium und Kupfer.
Branchenlösung für eine umweltgerechte Entsorgung von E-Zigaretten
Mit der Branchenlösung für E-Zigaretten, die seit dem 1. Juli 2023 in Kraft ist, bietet SENS eRecycling den Herstellern und Importeuren einen standardisierten Prozess für die Sammlung, den Transport und die umweltgerechte Verwertung von E-Zigaretten an. Die Kosten werden durch einen vorgezogenen Recyclingbeitrag (vRB), welcher durch den Hersteller oder Importeur als fester Betrag auf den Verkaufspreis erhoben wird, getragen. Aktuell sind 75% der Inverkehrbringer von E-Zigaretten bei SENS angeschlossen.
Noch kein Partner?
Alle Hersteller, Importeure oder Handelsbetriebe von E-Zigaretten, die noch nicht an der Branchenlösung beteiligt sind, haben jederzeit die Möglichkeit, sich anzuschliessen.
Fragen und Antworten
Wo kann ich meine leeren E-Zigaretten entsorgen?
E-Zigaretten können in der Schweiz kostenlos an jeder Verkaufsstelle, die E-Zigaretten in ihrem Sortiment führen, zurückgegeben werden. Alternativ können sie bei jeder SENS-Sammelstelle abgegeben werden.
Neu können auch Konsument:innen den Vape Recycling Bag nach Hause bestellen und die leeren Vapes direkt vom Briefkasten abholen lassen und mit der Post ins Recycling bringen.
Beschädigte E-Zigaretten müssen zwingend bei einer SENS-Sammelstelle zurück gebracht werden.
Kann ich meine ausgedampften E-Zigaretten bei der Verkaufsstelle zurückgeben?
Ja. Wegen des Akkus und der elektrisch beheizbaren Wendel (Coil) gelten E-Zigaretten als elektrische Geräte und unterliegen der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG). Entsprechend sind Hersteller, Importeure und der Handel in der Schweiz gesetzlich verpflichtet, alle Arten von ausgedienten E-Zigaretten zurückzunehmen.
Zahle ich auf E-Zigaretten einen vorgezogenen Recyclingbeitrag?
Analog zu anderen Elektro- und Elektronikgeräten zahlen Konsument:innen in der Schweiz bei Partnern der Branchenlösung bereits beim Kauf von E-Zigaretten einen Beitrag fürs spätere Recycling. Dieser vorgezogene Recyclingbeitrag (vRB) wird auf den Verkaufspreis erhoben und beträgt für Einweg- und Mehrweg-E-Zigaretten, sowie Akkuträger mit einem Akku 10 Rappen, für Akkuträger ohne Akku 5 Rappen.
Der vorgezogene Recyclingbeitrag (vRB) wird vom Hersteller oder Importeur als fester Betrag auf den Verkaufspreis erhoben und unterliegt der Mehrwertsteuer. Er darf nicht als Marketinginstrument in der Preispolitik eingesetzt werden.