Wie wird das eRecycling finanziert?
Mit dem vorgezogenen Recyclingbeitrag (vRB). Auf Basis der Verordnung über die Rückgabe, Rücknahme und Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten (VREG) wurde die vorgezogene Recyclinggebühr eingeführt, um die Finanzierung des nachhaltigen, umweltgerechten Recycling von Elektro- und Elektronikgeräten sicherzustellen. Während die Hersteller, Händler und Importeure sowie Sammelstellen verpflichtet sind, ausgediente Elektrogeräte zurückzunehmen, sind die Konsumentinnen und Konsumenten verpflichtet ausgediente Geräte dem Recycling zuzuführen.
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