Anpassung der Tarife ab dem 1. Januar 2026

Seit über 35 Jahren bietet SENS eRecycling Sammel- und Recyclinglösungen für unterschiedliche Branchen an. Für jede dieser Branchenlösungen besteht ein eigener, zweckgebundener Fonds, aus dem Sammlung, Transport, Recycling, Qualitätskontrolle und Sensibilisierung finanziert werden – dies über den vorgezogenen Recyclingbeitrag (vRB). Im Jahr 2026 werden erstmals Tarife in zwei Kategorien erhöht.

SENS eRecycling Tarif- und Geräteliste

Der seit 2004 bestehende Fonds für Kleingeräte weist seit längerer Zeit einen tiefen Bestand auf und liegt per 31. Dezember 2024 deutlich unter der reglementarisch definierten Fonds-Untergrenze. Die Kostenentwicklung seitens Sammlung, Transport und Recycling sowie die Mengenentwicklung verschärfen diese Situation zunehmend. Um den Fond wieder ins Gleichgewicht zu bringen, ist eine Erhöhung der Tarife nötig.

Sens eRecycling
Die Fondsentwicklung der letzten Jahre. Seit 2024 wird die Fondsuntergrenze deutlich unterschritten.

Überblick Anpassung der Tarife

Betroffen von der Erhöhung sind Produkte der Kategorien «Kleingeräte» und «Power Tools».

vRB-Kategorie Tarif alt inkl. VEG Tarif neu inkl. VEG
vRB SENS Geräte < 0.250 kg 0.185 0.190
vRB SENS Geräte < 5 kg 0.560 0.680
vRB SENS Geräte < 15 kg 2.310 3.110
vRB SENS Geräte < 25 kg 5.560 7.510
vRB Power-Tools < 0.250 kg 0.490 0.490
vRB Power-Tools < 2 kg 1.460 1.580
vRB Power-Tools < 5 kg 2.160 2.280
vRB Power-Tools < 15 kg 5.510 6.310
vRB Power-Tools < 25 kg 10.380 12.330

Die neuen Tarife sind ab dem 1. Januar 2026 gültig. Eine genaue Auflistung der betroffenen Kategorien können in der Tarif- und Geräteliste 2026 eingesehen werden. Mit den Tarifanpassungen stellen wir die nachhaltige Finanzierung und die Gewährleistung eines qualitativ hochwertigen Recyclings für die kommenden Jahre sicher.

Sens eRecycling
Fragen zu den Tarifanpassungen? Ich helfe Ihnen gerne weiter.

Adia Zürcher-Pedersoli
Kundenbetreuung

+41 43 255 21 99
adia.zuercher@sens.ch

Steigende Kosten und Mengen bei zunehmenden Herausforderungen

Gründe für die steigenden Kosten sind die neuen Abgeltungen für die Leistungen für Sammlung, Transport und Recycling. Seit 2017 wurden in diesem Bereich keine Anpassungen vorgenommen. Die Abgeltungen wurden mittels Studien und externer Unterstützung überprüft. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen hatten eine Erhöhung der Abgeltungen um 15 Prozent zur Folge. Gründe dafür sind neben gestiegenen Lohn-, Treibstoff- und Energiekosten insbesondere auch die gestiegene Komplexität und Miniaturisierung der von der Erhöhung betroffenen Elektrogeräte. Zudem muss dem steigenden Brandrisiko durch die stärkere Verbreitung akkubetriebener Elektrogeräte Rechnung getragen werden. Dem gegenüber steht eine abnehmende Wertstoffausbeute.

Ausblick auf die nächsten Jahre

Das revidierte Umweltschutzgesetz, das am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, fördert die Kreislaufwirtschaft in der Schweiz und stärkt die Rolle privatwirtschaftlicher Branchenorganisationen. Die Ausarbeitung und Anpassung der entsprechenden Verordnungen ist derzeit im Gang und soll gemäss Zeitplan des Bundesamts für Umwelt (BAFU) bis 2027 abgeschlossen sein. Daraus ergeben sich zusätzliche Chancen für SENS eRecycling: Ab 2028 sollen auch bislang nicht am System teilnehmende Akteure eingebunden werden können, wodurch bestehende Finanzierungslücken geschlossen werden.

Bis 2030 erwartet SENS ein stabil wachsender Kleingerätemarkt, wobei Wachstumstreiber insbesondere die demografische Entwicklung, technologische Innovation und das Konsumverhalten sind. Auf der Seite der Entsorgung wird eine leicht steigende Sammelquote erwartet. Dies durch verändertes Konsumverhalten und wachsender Sensibilisierung durch gezielte Sensibilisierungskampagnen.

Sens eRecycling

Mit den Tarifanpassungen wird die nachhaltige Finanzierung bei gleichbleibender, hoher Qualität des Recyclings für die kommenden Jahre gesichert. Mit den ergriffenen Massnahmen sollte der Fonds für Kleingeräte ab 2030 sich wieder in einen Bereich entwickelt haben, der innerhalb der reglementarisch definierten Fondsgrenzen bewegt.

Häufig gestellte Fragen zum Thema

Warum wird der vorgezogene Recyclingbeitrag (vRB) angepasst?

Der Fonds für Kleingeräte liegt deutlich unter der reglementarischen Untergrenze. Um eine nachhaltige Finanzierung und hohe Recyclingqualität sicherzustellen, ist eine vRB-Erhöhung erforderlich.

Ab wann gelten die neuen Tarife?

Die neuen vRB-Tarife treten am 1. Januar 2026 in Kraft.

Was ist ein vorgezogener Recyclingbeitrag (vRB) und wofür wird er verwendet?

Der vRB finanziert Sammlung, Transport, Recycling, Qualitätskontrolle und Sensibilisierungsmassnahmen im Rahmen des SENS-Systems.

Warum ist der Fonds für Kleingeräte so stark gesunken?

Gründe sind unter anderem gestiegene Kosten, Mengenwachstum sowie fehlende vRB-Anpassungen in den vergangenen Jahren.

Welche Kostensteigerungen gab es konkret?

Seit 2017 gab es keine Erhöhungen für Leistungspartner. 2024 wurden die Abgeltungen um 15 % erhöht. Treiber sind: Miniaturisierung, Lithium-Ionen-Batterien, sinkende Wertstoffausbeute sowie höhere Energie- und Transportkosten.

Warum bleiben bei Power-Tools manche Tarife unverändert?

Bei kleinen Geräten (<0.25 kg) deckt der bestehende Beitrag die tatsächlichen Kosten ausreichend ab.

Wie entwickelt sich der Kleingerätemarkt in der Schweiz?

Stabil wachsend mit ca. 4 % Wachstum jährlich. Der Onlinehandel nimmt weiter zu, hat aber keine signifikanten Auswirkungen auf die Trittbrettfahrerquote.

Gibt es regulatorische Änderungen?

Ja, mit der USG- und VREG-Revision bis 2027 kommen neue Anforderungen wie Beitragspflichten und Allgemeinverbindlichkeit.

Welche Rolle spielen Kreislaufwirtschaft und Reparatur in Zukunft?

In der Schweiz bleibt der Einfluss gering – hohe Arbeitskosten und niedrige Reparaturakzeptanz bremsen die Entwicklung.

Wie wirkt sich die vRB-Erhöhung auf unsere Endpreise aus?

Der vRB ist ein Bestandteil des Endverkaufspreises. Hersteller und Importeure müssen prüfen, ob sie die Mehrkosten an die Kunden weitergeben oder intern abfedern. Transparente Kommunikation mit dem Handel ist entscheidend.

Müssen wir unsere Produkte neu deklarieren oder etikettieren?

Nein, die Anpassung betrifft primär die Beitragshöhe, nicht die Produktdeklaration. Allerdings sollte bei Preisangaben der neue vRB berücksichtigt werden.

Müssen bestehende Lagerbestände mit dem alten vRB rückwirkend angepasst werden?

Nein, es gilt das Verkaufsdatum. Produkte, die vor dem 1. Januar 2026 in Verkehr gebracht wurden, unterliegen dem bisherigen Tarif.

Können wir bei SENS Rückfragen zur Tarifeinstufung unserer Produkte stellen?

Ja, bei Unsicherheiten zur Gewichtsklasse oder Produktkategorie bietet SENS Beratung an. Sie können sich direkt an das Kundenteam wenden: kunden@sens.ch.

Wird es weitere Erhöhungen in den nächsten Jahren geben?

Laut Prognose sollen die aktuellen Anpassungen eine mittelfristige Stabilität gewährleisten (bis etwa 2030). Weitere Anpassungen hängen aber von Marktentwicklung und Kosten ab.

Was passiert, wenn wir den neuen vRB nicht korrekt abführen?

Mit der ab 2027 geplanten Allgemeinverbindlichkeit wird die Einhaltung stärker kontrolliert. Verstösse könnten zu Sanktionen oder einem Ausschluss vom System führen.

Welche Vorteile haben wir durch die Teilnahme am SENS-System trotz Mehrkosten?

Einfache Entsorgungslösungen für Kunden, einheitliche Finanzierungslösung, Zugang zu Branchen-Know-how, gleich lange Spiesse im Markt und ein bewährtes Recyclingsystem.

Welche Rolle spielen Nicht-Systemteilnehmer künftig?

Ab 2028 sollen Nicht-Systemteilnehmer besser identifiziert und eingebunden werden – das schützt faire Marktteilnehmer vor Wettbewerbsverzerrung.

Gibt es Ausnahmen oder Reduktionen für spezielle Produktgruppen oder Kleinserien?

Derzeit sind keine Ausnahmen vorgesehen. Spezialfälle können jedoch direkt mit SENS geprüft werden.

Können wir durch Ökodesign oder Reparierbarkeit den vRB reduzieren?

Derzeit nicht direkt. Langfristig könnten aber systemische Anreize für umweltfreundliche Produkte geprüft werden.

Bleiben Ihre Fragen unbeantwortet? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

SENS eRecycling
Obstgartenstrasse 28
8006 Zürich
+41 43 255 20 00
info@sens.ch