Wie werden die Batterien in den Geräten behandelt? Gelten hier unterschiedliche Konditionen?
Gebrauchte Batterien gelten in der Schweiz grundsätzlich als Sonderabfall. In Geräten enthaltene Batterien müssen jedoch nicht separat deklariert werden. Lose Batterien und Akkus sind wiederum vRG-pflichtig und müssen bei INOBAT abgerechnet werden.
SENS übernimmt die Abrechnung mit INOBAT.