Zahle ich auf E-Zigaretten einen vorgezogenen Recyclingbeitrag?

Analog zu anderen Elektro- und Elektronikgeräten zahlen Konsument:innen in der Schweiz bei Partnern der Branchenlösung bereits beim Kauf von E-Zigaretten einen Beitrag fürs spätere Recycling. Dieser vorgezogene Recyclingbeitrag (vRB) wird auf den Verkaufspreis erhoben und beträgt für Einweg- und Mehrweg-E-Zigaretten, sowie Akkuträger mit einem Akku 10 Rappen, für Akkuträger ohne Akku 5 Rappen.

Der vorgezogene Recyclingbeitrag (vRB) wird vom Hersteller oder Importeur als fester Betrag auf den Verkaufspreis erhoben und unterliegt der Mehrwertsteuer. Er darf nicht als Marketinginstrument in der Preispolitik eingesetzt werden.