Was ist die VREG?
Seit dem 1. Juli 1998 ist die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) in Kraft (vgl. Gesetzestext VREG).
Per 01.01.2022 wurde die VREG revidiert und der Geltungsbereich ausgeweitet. Sie regelt den Umgang mit ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräten. Händler sind verpflichtet, Altgeräte Ihres Produktesortiments kostenlos zurückzunehmen und einem fachgerechten eRecycling zuzuführen.
Dank dem SENS Recyclingsystem wird diese gesetzliche Auflage einfach und effizient gehandhabt und umgesetzt. Während Konsumentinnen und Konsumenten ihre ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräte einfach und kostenlos bei Herstellern, Händlern und Importeuren sowie bei allen Sammelstellen kostenlos abgeben können, melden sich Hersteller, Händler und Importeure beim SENS Recyclingsystem an, erstellen einen Abholauftrag und die ausgedienten elektrischen und elektronischen Geräte werden abgeholt. SENS eRecycling gewährleistet damit einen kundenfreundlichen und praxisnahen Service.