Was bedeutet die VREG für einen Hersteller/Importeur oder Händler?
Elektrische und elektronische Geräte dürfen von Konsumenten und Konsumentinnen nicht mehr dem Kehricht oder Sperrgut beigegeben werden, sondern müssen einem Händler, Hersteller, Importeur, einer Sammelstelle oder einem spezialisierten Recycler zurückgegeben werden.
Händler, Hersteller und Importeure sind gleichzeitig verpflichtet, ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte zurückzunehmen und dem fachgerechten eRecycling zuzuführen.
Die Finanzierung des eRecyclings wird über den vorgezogenene Recyclingbeitrag (vRB) garantiert, welcher auf Basis der VREG (Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte) im Jahr 1998 eingeführt wurde.