Wer ist für die Finanzierung des Recyclings verantwortlich?
Bei der Verantwortung zur Finanzierung des Recyclings ist der «Erstinverkehrsbringer», also der Hersteller/Importeur, in der Pflicht. Er unterzeichnet einen Anschlussvertrag an das SENS Rücknahmesystem und verpflichtet sich damit, den vRB zu erheben und in den Fonds der Stiftung SENS einzubezahlen.
Es gibt Modelle, bei denen bereits der ausländische Lieferant den vRB erhebt und in den Fonds einzahlt. SENS hat mit mehreren ausländischen Firmen einen Anschlussvertrag unterzeichnet. Diese Firmen übernehmen die vRB-Administration für ihre Schweizer Kunden.