Branchenlösung für eine umweltgerechte Entsorgung von E-Zigaretten – Das müssen Sie wissen
Wo kann ich meine leeren E-Zigaretten entsorgen?
E-Zigaretten können in der Schweiz kostenlos an jeder Verkaufsstelle, die E-Zigaretten in ihrem Sortiment führen, zurückgegeben werden. Alternativ können sie bei jeder SENS-Sammelstelle abgegeben werden.
Neu können auch Konsument:innen den Vape Recycling Bag nach Hause bestellen und die leeren Vapes direkt vom Briefkasten abholen lassen und mit der Post ins Recycling bringen.
Beschädigte E-Zigaretten müssen zwingend bei einer SENS-Sammelstelle zurück gebracht werden.
Kann ich meine ausgedampften E-Zigaretten bei der Verkaufsstelle zurückgeben?
Ja. Wegen des Akkus und der elektrisch beheizbaren Wendel (Coil) gelten E-Zigaretten als elektrische Geräte und unterliegen der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG). Entsprechend sind Hersteller, Importeure und der Handel in der Schweiz gesetzlich verpflichtet, alle Arten von ausgedienten E-Zigaretten zurückzunehmen.
Zahle ich auf E-Zigaretten einen vorgezogenen Recyclingbeitrag?
Analog zu anderen Elektro- und Elektronikgeräten zahlen Konsument:innen in der Schweiz bei Partnern der Branchenlösung bereits beim Kauf von E-Zigaretten einen Beitrag fürs spätere Recycling. Dieser vorgezogene Recyclingbeitrag (vRB) wird auf den Verkaufspreis erhoben und beträgt für Einweg- und Mehrweg-E-Zigaretten, sowie Akkuträger mit einem Akku 10 Rappen, für Akkuträger ohne Akku 5 Rappen.
Der vorgezogene Recyclingbeitrag (vRB) wird vom Hersteller oder Importeur als fester Betrag auf den Verkaufspreis erhoben und unterliegt der Mehrwertsteuer. Er darf nicht als Marketinginstrument in der Preispolitik eingesetzt werden.
Wie wird das eRecycling in der Schweiz finanziert?
Mit dem vorgezogenen Recyclingbeitrag (vRB). Auf Basis der Verordnung über die Rückgabe, Rücknahme und Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten (VREG) wurde die vorgezogene Recyclinggebühr eingeführt, um die Finanzierung des nachhaltigen, umweltgerechten Recycling von Elektro- und Elektronikgeräten sicherzustellen. Während die Hersteller, Händler und Importeure sowie Sammelstellen verpflichtet sind, ausgediente Elektrogeräte zurückzunehmen, sind die Konsumentinnen und Konsumenten verpflichtet ausgediente Geräte dem Recycling zuzuführen.
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