Korrekt deklarieren: Die 5 wichtigsten Tipps

Sens eRecycling

Alle SENS-Vertragspartner haben dasselbe Ziel: eine vollständige, effiziente und korrekte Deklaration. Der tägliche Austausch mit unseren Kunden zeigt jedoch, dass sich immer wieder Fehler einschleichen – insbesondere bei produktbezogenen oder personellen Änderungen. Besonders grössere und international agierende Unternehmen mit einem breiten und vielfältigen Produktportfolio stehen vor Herausforderungen, wenn es um die korrekte Zuordnung der vRB-Tarifkategorien geht. Wir haben die häufigsten Stolpersteine für Sie zusammengefasst.

1. Kabel und Stecker in der Schweiz nicht deklarieren – anders als in der EU

Viele international tätige Kunden orientieren sich neben der Tarif- und Geräteliste von SENS eRecycling auch an den EU-Richtlinien. Dort werden beispielsweise auch Kabel und Stecker deklariert und abgerechnet. In der Schweiz ist das anders: Kabel und Stecker sind nicht vRB-pflichtig und müssen daher nicht deklariert werden.

Unser Tipp: Prüfen Sie bei internationalen Geschäftsaktivitäten genau, welche Regelungen für die Schweiz gelten. Die Orientierung an ausländischen Vorschriften führt häufig zu Fehldeklarationen. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie uns lieber einmal zu viel als zu wenig.

2. Fitnessgeräte werden speziell behandelt

Fitnessgeräte werden in der Kategorie «01 SENS-Geräte» deklariert. Jedoch gibt es eine spezielle Bedingung: Fitnessgeräte werden nicht in Abhängigkeit ihres Warendeklarationsgewichts deklariert. Auch wenn Fitnessgeräte ≥ 5 kg sind, werden sie immer in der vRB-Tarifkategorie 100100 deklariert.

Die Regel:

  • Ist ein Fitnessgerät < 0,25 kg, fällt es in die vRB-Tarifkategorie 100090
  • Ist ein Fitnessgerät ≥ 0,25 bis ≤ 250 kg, fällt es in die vRB-Tarifkategorie 100100

Unser Tipp: Fitnessgeräte sind ein Spezialfall. Folgen Sie daher der Regel und wenden Sie sich bei Fragen an uns.

3. Leuchten und Leuchtmittel richtig einordnen

Hier gibt es nach wie vor Unklarheiten bei vielen Licht-Vertragspartnern, da die korrekte Deklaration verhältnismässig komplex ist. 

Die Regeln:

  • Eine Leuchte mit Batterie oder Akku fällt in Abhängigkeit des Warendeklarationsgewichts in die vRB-Tarifkategorien 700500 bis 700503
  • Eine Leuchte mit Elektroanschluss wird pro Stück in der vRB-Tarifkategorie 700180 deklariert.
  • Eine Leuchte mit Zusatzfunktion (z.B. Sprachsteuerung, Bewegungssensor), fällt in Abhängigkeit des Warendeklarationsgewichts in die vRB-Tarifkategorien 100090 bis 100210.
  • Bei einer Leuchte, die vom Leuchtmittel trennbar ist, fällt
    • die Leuchte in die vRB-Tarifkategorie 700180
    • das Leuchtmittel in die vRB-Tarifkategorie 700200

Unser Tipp: Schulen Sie Ihr Team bei Sortimentsänderungen und halten Sie die Produktkategorien in Ihrem Artikelstamm inklusive Attribute aktuell. Bei Fragen wenden Sie sich an uns!

4. Lose Batterien nicht in jedem Fall an INOBAT melden

Die Meldung loser Batterien oder Speicher für Photovoltaik führt immer wieder zu Unklarheiten.

Die Regeln:

  • Lose Batterien werden bei INOBAT deklariert, sofern diese nicht zu einem Powertool gehören.
  • Photovoltaik-Speicher werden bei INOBAT deklariert.
  • Geräte mit fest verbauten Batterien werden bei SENS eRecycling deklariert.

Unser Tipp: Wenn Sie unsicher sind, welche Organisation zuständig ist, kontaktieren Sie uns. Eine falsche Zuordnung verursacht bei allen Beteiligten Mehraufwand, den wir gerne vermeiden möchten.

5. vRB auf Rechnungen ausweisen

Es kommt vor, dass Kunden den Bestandteil der vRB nicht explizit auf ihrer Rechnung gegenüber dem Handel oder Endkund:innen ausweisen. So fehlt ein wichtiger Hinweis, der nicht nur für Endkonsument:innen relevant ist.

Unsere Empfehlung: Weisen Sie die vRB immer aus. So schaffen Sie Transparenz und verhindern eine doppelte Abrechnung. 

Unser Tipp: Integrieren Sie den vRB in Ihre Standard-Rechnungsvorlagen. Das schafft Transparenz gegenüber Ihren Geschäftspartnern sowie den Endkund:innen und Sie folgen der Empfehlung von SENS eRecycling.

Fazit: Mit kleinen Anpassungen Fehler vermeiden

Wir schätzen die Bereitschaft unserer Kunden zur korrekten und vollständigen Deklaration. Uns ist bewusst, dass unser Tarifsystem teilweise komplex ist. Mit diesen fünf Tipps können Sie jedoch die häufigsten Fehlerquellen eliminieren und für reibungslose Prozesse sorgen. 

Haben Sie Fragen zur korrekten Deklaration? Unser Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Alle relevanten Dokumente und Anleitungen finden vRB-Partner zudem in unserem Download-Bereich.

Noch Unklarheiten? Kontaktieren Sie uns.

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