Dem Gesetz verpflichtet – mit Freiwilligkeit zum Erfolg
Die gesetzliche Grundlage für das SENS-Recyclingsystem bildet die Verordnung über die Rückgabe, Rücknahme und Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten (VREG).
Die VREG ist seit 1998 in Kraft. 2022 wurde sie revidiert und ihr Geltungsbereich ausgeweitet. Hersteller, Händler und Importeure sind demnach verpflichtet, elektrische und elektronische Geräte, die ihrem Sortiment ähneln, kostenlos anzunehmen und einem fachgerechten Recycling zu überliefern. Dank dem Recyclingsystem von SENS eRecycling wird diese gesetzliche Auflage einfach und effizient gehandhabt und umgesetzt. Du bist im Gegenzug dazu verpflichtet, dass du deine ausgedienten Elektrogeräte zurück ins Recycling bringst.