Gut zu wissen
Warum wird der vorgezogene Recyclingbeitrag (vRB) angepasst?
Der Fonds für Kleingeräte liegt deutlich unter der reglementarischen Untergrenze. Um eine nachhaltige Finanzierung und hohe Recyclingqualität sicherzustellen, ist eine vRB-Erhöhung erforderlich.
Ab wann gelten die neuen Tarife?
Die neuen vRB-Tarife treten am 1. Januar 2026 in Kraft.
Was ist ein vorgezogener Recyclingbeitrag (vRB) und wofür wird er verwendet?
Der vRB finanziert Sammlung, Transport, Recycling, Qualitätskontrolle und Sensibilisierungsmassnahmen im Rahmen des SENS-Systems.
Warum ist der Fonds für Kleingeräte so stark gesunken?
Gründe sind unter anderem gestiegene Kosten, Mengenwachstum sowie fehlende vRB-Anpassungen in den vergangenen Jahren.
Welche Kostensteigerungen gab es konkret?
Seit 2017 gab es keine Erhöhungen für Leistungspartner. 2024 wurden die Abgeltungen um 15 % erhöht. Treiber sind: Miniaturisierung, Lithium-Ionen-Batterien, sinkende Wertstoffausbeute sowie höhere Energie- und Transportkosten.
Warum bleiben bei Power-Tools manche Tarife unverändert?
Bei kleinen Geräten (<0.25 kg) deckt der bestehende Beitrag die tatsächlichen Kosten ausreichend ab.
Wie entwickelt sich der Kleingerätemarkt in der Schweiz?
Stabil wachsend mit ca. 4 % Wachstum jährlich. Der Onlinehandel nimmt weiter zu, hat aber keine signifikanten Auswirkungen auf die Trittbrettfahrerquote.
Gibt es regulatorische Änderungen?
Ja, mit der USG- und VREG-Revision bis 2027 kommen neue Anforderungen wie Beitragspflichten und Allgemeinverbindlichkeit.
Welche Rolle spielen Kreislaufwirtschaft und Reparatur in Zukunft?
In der Schweiz bleibt der Einfluss gering – hohe Arbeitskosten und niedrige Reparaturakzeptanz bremsen die Entwicklung.
Wie wirkt sich die vRB-Erhöhung auf unsere Endpreise aus?
Der vRB ist ein Bestandteil des Endverkaufspreises. Hersteller und Importeure müssen prüfen, ob sie die Mehrkosten an die Kunden weitergeben oder intern abfedern. Transparente Kommunikation mit dem Handel ist entscheidend.
Müssen wir unsere Produkte neu deklarieren oder etikettieren?
Nein, die Anpassung betrifft primär die Beitragshöhe, nicht die Produktdeklaration. Allerdings sollte bei Preisangaben der neue vRB berücksichtigt werden.
Müssen bestehende Lagerbestände mit dem alten vRB rückwirkend angepasst werden?
Nein, es gilt das Verkaufsdatum. Produkte, die vor dem 1. Januar 2026 in Verkehr gebracht wurden, unterliegen dem bisherigen Tarif.
Können wir bei SENS Rückfragen zur Tarifeinstufung unserer Produkte stellen?
Ja, bei Unsicherheiten zur Gewichtsklasse oder Produktkategorie bietet SENS Beratung an. Sie können sich direkt an das Kundenteam wenden: kunden@sens.ch.
Wird es weitere Erhöhungen in den nächsten Jahren geben?
Laut Prognose sollen die aktuellen Anpassungen eine mittelfristige Stabilität gewährleisten (bis etwa 2030). Weitere Anpassungen hängen aber von Marktentwicklung und Kosten ab.
Was passiert, wenn wir den neuen vRB nicht korrekt abführen?
Mit der ab 2027 geplanten Allgemeinverbindlichkeit wird die Einhaltung stärker kontrolliert. Verstösse könnten zu Sanktionen oder einem Ausschluss vom System führen.
Welche Vorteile haben wir durch die Teilnahme am SENS-System trotz Mehrkosten?
Einfache Entsorgungslösungen für Kunden, einheitliche Finanzierungslösung, Zugang zu Branchen-Know-how, gleich lange Spiesse im Markt und ein bewährtes Recyclingsystem.
Welche Rolle spielen Nicht-Systemteilnehmer künftig?
Ab 2028 sollen Nicht-Systemteilnehmer besser identifiziert und eingebunden werden – das schützt faire Marktteilnehmer vor Wettbewerbsverzerrung.
Gibt es Ausnahmen oder Reduktionen für spezielle Produktgruppen oder Kleinserien?
Derzeit sind keine Ausnahmen vorgesehen. Spezialfälle können jedoch direkt mit SENS geprüft werden.
Können wir durch Ökodesign oder Reparierbarkeit den vRB reduzieren?
Derzeit nicht direkt. Langfristig könnten aber systemische Anreize für umweltfreundliche Produkte geprüft werden.