Was Importeure und Hersteller wissen müssen

Wenn Sie als Hersteller oder Importeur in der Schweiz ein Elektrogerät auf dem Markt bringen möchten, müssen Sie im Bezug auf das Recycling einige gesetzliche Vorschriften beachten.

Sens eRecycling

Verantwortung übernehmen

Geregelt werden diese Bestimmungen in der Verordnung über die Rückgabe, Rücknahme und Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten (VREG). Hersteller, Händler und Importeure sind demnach verpflichtet, elektrische und elektronische Geräte, die ihrem Sortiment ähneln, kostenlos anzunehmen und einem fachgerechten Recycling zu überliefern.
 
Als vRB-Partner von SENS eRecycling erfüllen Sie Ihre Rücknahmepflichten effizient und rechtskonform und profitieren erst noch von einer sicheren und für Sie kostenneutralen Finanzierung.
 
Das SENS-Recyclingsystem wird komplett durch den vorgezogenen Recyclingbeitrag (vRB) finanziert. Der Beitrag deckt den gesamten Sammel-, Logistik- und Recyclingaufwand. Der vRB wird von Ihnen als Hersteller/Importeur erhoben und anschliessend über die gesamte Handelskette bis hin zum Konsumenten überwälzt.

Haben Sie Fragen zur Markteinführung Ihrer Elektrogeräte? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.