Was Importeure und Hersteller wissen müssen
Wenn Sie als Hersteller oder Importeur in der Schweiz ein Elektrogerät auf dem Markt bringen möchten, müssen Sie im Bezug auf das Recycling einige gesetzliche Vorschriften beachten.
Zurück zur Verkaufsstelle oder bequem per Vape Recycling Bag: So einfach recycelst du deine E-Zigaretten.
Du bestellst den Bag und füllst ihn mit ausgedienten Elektrogeräten – wir erledigen den Rest.
Verkaufsstellen oder SENS-Sammelstellen: Um deine ausgedienten Elektrogeräte kostenlos zu entsorgen, stehen dir zwei Möglichkeiten offen.
Mit dem freiwilligen vorgezogenen Recyclingbeitrag (vRB) sorgst du dafür, dass das umweltgerechte Recycling deines Geräts finanziert ist – auch wenn der Hersteller nicht am SENS-Recyclingsystem teilnimmt.
Seit über 30 Jahren sorgt SENS eRecycling dafür, dass Elektro- und Elektronikgeräte in der Schweiz umweltgerecht entsorgt werden.
Auf welches Elektro- oder Elektronikgerät wird welcher vorgezogene Recyclingbeitrag erhoben? Darüber gibt Ihnen unsere Tarif- und Geräteliste Auskunft.
Ob Poster, Infoflyer oder Recycling-Bag – in unserem Shop finden Sie alles, was Sie für eine reibungslose Rücknahme und wirkungsvolle Sensibilisierung brauchen. Einfach auswählen, bestellen und einsetzen.
SENS eRecycling organisiert in der Schweiz die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten – effizient, zuverlässig und mit höchsten Qualitätsansprüchen.
Als Expertin für die nachhaltige Wiederverwertung von ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräten, Leuchtmitteln und Leuchten, Photovoltaik Module sowie Fahrzeug- und Industriebatterien informiert SENS eRecycling regelmässig und transparent über aktuellen Themen und Entwicklungen der Branche.
Was lief im letzten Geschäftsjahr? Wie viel Elektroschrott wurde gesammelt? Wie viele Wertstoffe in den Kreislauf zurückgeführt? Was für Projekte wurden umgesetzt, welche Erfolgsgeschichten wurden dank dem vRB möglich gemacht – und wie sahen die grössten Herausforderungen aus? Unser Geschäftsbericht gibt Auskunft.
Wenn Sie als Hersteller oder Importeur in der Schweiz ein Elektrogerät auf dem Markt bringen möchten, müssen Sie im Bezug auf das Recycling einige gesetzliche Vorschriften beachten.
Geregelt werden diese Bestimmungen in der Verordnung über die Rückgabe, Rücknahme und Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten (VREG). Hersteller, Händler und Importeure sind demnach verpflichtet, elektrische und elektronische Geräte, die ihrem Sortiment ähneln, kostenlos anzunehmen und einem fachgerechten Recycling zu überliefern.
Als vRB-Partner von SENS eRecycling erfüllen Sie Ihre Rücknahmepflichten effizient und rechtskonform und profitieren erst noch von einer sicheren und für Sie kostenneutralen Finanzierung.
Das SENS-Recyclingsystem wird komplett durch den vorgezogenen Recyclingbeitrag (vRB) finanziert. Der Beitrag deckt den gesamten Sammel-, Logistik- und Recyclingaufwand. Der vRB wird von Ihnen als Hersteller/Importeur erhoben und anschliessend über die gesamte Handelskette bis hin zum Konsumenten überwälzt.
SENS eRecycling
Obstgartenstrasse 28
8006 Zürich